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Betreuungskosten

 

Seit dem 01.04.2002 haben Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz einen Anspruch gegenüber ihrer Pflegekasse auf Gewährung eines zusätzlichen zweckgebundenen Betrages, wenn sie Betreuungsleistungen im häuslichen Bereich und zur Unterstützung ihrer pflegenden Angehörigen in Anspruch nehmen.

 

Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zum 01.07.2008 haben sich die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungsleistungen geändert. Nun können auch Personen ab der Pflegestufe 0 zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Grundvoraussetzung ist weiterhin, dass neben der Einstufung in eine Pflegestufe die "Einschränkung der Alltagskompetenz" durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt ist.

 

Die Betreuungspauschale, die bisher 460 € pro Jahr betrug, gliedert sich nun in einen Grundbetrag (100 € pro Monat) und einen erhöhten Betrag (200 € pro Monat), so dass Pflegebedürftige bei Vorliegen der Voraussetzungen jährlich bis zu 2.400 € zur Verfügung stehen.

 

Diese Betreuungspauschale kann u.a. für die Inanspruchnahme niedrigschwelliger Hilfe- und Betreuungsangebote (wie die von ATEMPAUSE Hüttental) verwendet werden.

 

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ATEMPAUSE Hüttental - ökumenischer Entlastungsdienst e.V.